Mit Vollkasko gegen den Baum: Kein Anspruch auf Versicherungsleistungen bei vorsätzlich herbeigeführtem Unfall (30.11.2018)

Führt ein Versicherungsnehmer einen Versicherungsfall vorsätzlich herbei, ist der Versicherer von seiner Leistungspflicht befreit. Dies muss der Versicherer im Prozess nachweisen. Gelingt ihm das nicht, verbleibt es bei seiner Leistungspflicht. Ausschlaggebend für die Entscheidung ist eine Gesamtwürdigung von Indizien und sonstiger Umstände. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor, das im…(LG Coburg, Urteil vom 05.06.2018 – 24 O 360/16)