Mitglieder der Selbsthilfegemeinschaft für suchtkranke Menschen haben keinen Anspruch auf Hartz IV (08.12.2014)
Das Sozialgericht Berlin hat entschieden, dass das Leben in einem Haus der Synanon-Stiftung der Unterbringung in einer stationären Einrichtung entspricht. Es schließt eine Verfügbarkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt grundsätzlich aus. Mitglieder der Selbsthilfegemeinschaft für suchtkranke Menschen haben damit keinen Anspruch gegenüber den Jobcentern auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch („Hartz IV“).(SG Berlin, Urteil vom 28.11.2014 – S 37 AS 9238/13)