Mitgliedern von Scientology darf Zugang zu Verschlusssachen verweigert werden (13.07.2016)

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Mitgliedern der Scientology-Organisation der Zugang zu Verschlusssachen verweigert werden darf.(VG Berlin, Urteil vom 31.05.2016 – VG 4 K 295.14)