Mögliches Sondereigentum an Stellplätze in Doppelstockgaragen und auf Parkpaletten (06.08.2024)
Nach § 3 Abs. 1 Satz 2 WEG kann an einzelnen Stellplätzen in Doppelstockgaragen Sondereigentum begründet werden. Dies gilt auch für Stellplätze auf Parkpaletten, wenn ein bestimmter Palettenstellplatz zum alleinigen Gebrauch fest zugewiesen ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
(BGH, Beschluss vom 07.03.2024 – V ZB 46/23)