Monatliche Umsatzbeteiligungen sind beim Elterngeld zu berücksichtigen (09.12.2019)
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat die Rechte von Müttern gestärkt, die neben ihrem Angestelltengehalt monatliche Umsatzbeteiligungen erhalten.(LSG Niedersachsen, Urteil vom 06.11.2019 – L 2 EG 7/19)