Multiple Chemikalienunverträglichkeit „MCS“ kann nicht als Berufskrankheit anerkannt werden (22.01.2016)

Das Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass die sogenannte vielfache Chemikalienunverträglichkeit „MCS“ (multiple chemical sensitivity syndrom) keiner der anerkannten Berufskrankheiten zugeordnet werden kann und auch nicht die Voraussetzungen für die Anerkennung wie eine Berufskrankheit erfüllt.(SG Mainz, Urteil vom 21.01.2016 – S 10 U 130/14)