Nach Ende des Arbeitsverhältnisses besteht datenschutzrechtlicher Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus Personalakte (24.06.2024)
Ist das Arbeitsverhältnis beendet, besteht ein Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte. Dieser Anspruch kann auf Art. 17 Abs. 1 a) DSGVO gestützt werden. Denn auch eine papierene Personalakte stellt ein Dateisystem im Sinne von Art. 4 Nr. 6 DSGVO dar. Dies hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden.
(LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.07.2023 – 9 Sa 73/21)