Nebenberufliche Lehrtätigkeit eines Volkshochschul-Dozenten kann steuerbefreit sein (11.08.2016)

Das Sozialgericht Gießen hat entschieden, dass ein Dozent an einer Volkshochschule Ausbilder im Sinne von § 3 Nr. 26 EStG sein kann und seine Einnahmen aus der nebenberuflichen Tätigkeit bis zu einer Höhe von 2.400 Euro steuerfrei sind.(SG Gießen, Beschluss vom 25.07.2016 – S 18 SO 93/16 ER)