„Negerkuss“ bei Kantinenmitarbeiterin aus Kamerun bestellt – Fristlose Kündigung unverhältnismäßig (22.07.2016)

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers, der bei einer aus Kamerun stammenden Kantinenmitarbeiterin einen „Negerkuss“ bestellt hatte, unverhältnismäßig ist.(ArbG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.07.2016 – 15 Ca 1744/16)