Nicht jede Demenz führt zur Unwirksamkeit eines notariellen Testaments (30.08.2024)

Die für erbrechtliche Streitigkeiten zuständige 8. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal hat entschieden, dass auch eine an Demenz erkrankte Person durchaus noch in der Lage sein kann, ein Testament wirksam zu errichten. Nicht jede Demenz führe automatisch zur sogenannten Testierunfähigkeit.

(LG Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 18.07.2024 – 8 O 97/24)