Nicht ordnungsgemäße Schornsteinlaufanlage begründet Sachmangel am Haus (23.05.2025)
Ist die Schornsteinlaufanlage nicht ordnungsgemäß, so begründet dies einen Sachmangel am Haus. Verschweigt der Verkäufer arglistig die entsprechenden Mängelberichte des Schornsteinfegers, kann sich der Verkäufer nicht auf den vertraglichen Haftungsausschluss berufen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
(BGH, Beschluss vom 20.02.2025 – V ZR 77/23)