Nichtanerkennung eines Blutspendedienstes als karitativer Tendenzbetriebt verfassungsgemäß (18.06.2015)
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Nichtanerkennung eines Blutspendedienstes als karitativer Tendenzbetriebt mit der Verfassung vereinbar ist. Das Gericht nahm damit eine gegen einen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Das Bundesarbeitsgericht hatte die Tendenzeigenschaft der Beschwerdeführerin im Sinne…(BVerfG, Beschluss vom 30.04.2015 – 1 BvR 2274/12)