Jede Erbschaft hat einen traurigen Anlass und es gibt vieles zu Regeln. Wer ist Erbe und wie wird alles geteilt? Will ich wirklich Erbe sein?
Wir übernehmen das für Sie: Schnell, einvernehmlich, effektiv.
Bei der Eröffnung von Testamenten, der Beantragung eines Erbscheines, der Umsetzung von Anordnungen des Erblassers und der Teilung von Erbschaften sind wir für Sie da. Unser Ziel ist es, ausgewogene und gerechte Lösungen zu schaffen, mit denen alle Erben gut zurechtkommen. Dadurch lässt sich oft ein Streit vermeiden, der lange dauert und hohe Kosten verursacht. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Erbauseinandersetzung und begleiten deren Umsetzung – bis zur Berichtigung und Eintragung im Grundbuch.
Oder birgt die Erbschaft schlechte Überraschungen, denen Sie entgehen wollen? Ist die Ausschlagung der richtige Weg? Dann kommt es auf schnelles Handeln an, denn die gesetzliche Frist ist kurz.
Und dabei ist selbstverständlich, dass wir intensiv und vertrauensvoll mit Ihrem anwaltlichen Berater zusammenarbeiten.
Aktuelle Entscheidungen
Beschäftigte von Berliner Unis haben Anspruch auf Hauptstadtzulage (15.01.2026)
Das Arbeitsgericht Berlin hat in zwei sogenannten Verbandsklage-Verfahren entschieden,
dass der Tarifvertrag über die Gewährung einer Hauptstadtzulage (TV Hauptstadtzulage) für
die Beschäftigten des Landes Berlin auch für die Beschäftigten der Humboldt-Universität und
der Freien Universität Anwendung findet.
(ArbG Berlin, Urteil vom 16.12.2025 - 22 Ca 4582/25 (HU) und 22 Ca 4812/25 (FU))
Trotz vorher erteiltem Erbschein hindern Einwände eines anderen Beteiligten in der Beschwerdeinstanz die Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (18.12.2025)
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat entschieden, dass auch nach vorangegangenem Erbscheinverfahren ein Europäisches Nachlasszeugnis nicht erteilt werden kann, sofern hiergegen von einem anderem Beteiligten Einwände erhoben werden.
(OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 03.12.2025 - 21 W 96/23)







