Familie ist abwechslungsreich, das Gesetz nicht

Ehe und Familie

Der Gesetzgeber hat ein starres Bild von Ehe und Familie. Ihr Leben sieht vielleicht anders aus. Nicht auf alle Lebensmodelle passt die gesetzliche Regelung. Deshalb ist es sinnvoll, die Regeln anzupassen.

Wir regeln Ihr Lebensmodell: individuell, ausgewogen, streitvermeidend

Lassen Sie sich beraten, damit das Recht Ihrem Leben folgt.

Bei ungleichem Vermögen oder Einkommen, unternehmerischer Betätigung oder vielen anderen Fällen kann ein Ehevertrag sinnvoll sein; und entsprechende Regelungen, wenn Sie unverheiratet sind. Wir legen Wert auf eine gerechte und ausgewogene Gestaltung, auch mit einem Blick auf den wirtschaftlichen Schwächeren.

Manchmal soll die Familie durch Adoption wachsen. Auch bei diesem schönen Schritt sind wir für Sie da.

Und wenn alles anders wird, als Sie gehofft hatten, hilft die Scheidungsfolgenvereinbarung. Wir regeln dann gemeinsam, wie es weiter geht und überlassen das nicht einem langwierigen Rechtsstreit. Oft lässt sich Vermögen gemeinsam erhalten. So bekommen Sie schnell Klarheit, schonen die Nerven und können wieder nach vorn schauen.

Wie können wir das Recht an Ihre Lebenslage anpassen?

Aktuelle Entscheidungen


Landesarbeitsgericht bestätigt Umfang der Notdienstpläne bei Vivantes-Tochtergesellschaften im laufenden Warnstreik (27.02.2026)

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am 26.02.2026 die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin (v. 24.02.2026 - 7 Ga 3062/26 -), womit dieses in einem Verfahren des
einstweiligen Rechtsschutzes den Notdienstplan für die Bereiche der Zentralsterilisation und
der Reinigung in den Berliner Vivantes-Kliniken im laufenden Warnstreik festgelegt hat,
bestätigt.

(LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.02.2026 - 11 GLa 147/26)


Notdienstplan für Warnstreik in Vivantes-Kliniken festgelegt (25.02.2026)

Das Arbeitsgericht Berlin hat in einem Verfahren des einstweiligen
Rechtsschutzes den Notdienstplan für die Bereiche der Zentralsterilisation und der
Reinigung in den Berliner Vivantes-Kliniken festgelegt, die von dem dreitägigen Warnstreik
der Gewerkschaft ver.di ab dem 25.02.2026 betroffen sind.

(ArbG Berlin, Urteil vom 24.02.2026 - 7 Ga 3062/26)


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