Der Gesetzgeber hat ein starres Bild von Ehe und Familie. Ihr Leben sieht vielleicht anders aus. Nicht auf alle Lebensmodelle passt die gesetzliche Regelung. Deshalb ist es sinnvoll, die Regeln anzupassen.
Wir regeln Ihr Lebensmodell: individuell, ausgewogen, streitvermeidend
Lassen Sie sich beraten, damit das Recht Ihrem Leben folgt.
Bei ungleichem Vermögen oder Einkommen, unternehmerischer Betätigung oder vielen anderen Fällen kann ein Ehevertrag sinnvoll sein; und entsprechende Regelungen, wenn Sie unverheiratet sind. Wir legen Wert auf eine gerechte und ausgewogene Gestaltung, auch mit einem Blick auf den wirtschaftlichen Schwächeren.
Manchmal soll die Familie durch Adoption wachsen. Auch bei diesem schönen Schritt sind wir für Sie da.
Und wenn alles anders wird, als Sie gehofft hatten, hilft die Scheidungsfolgenvereinbarung. Wir regeln dann gemeinsam, wie es weiter geht und überlassen das nicht einem langwierigen Rechtsstreit. Oft lässt sich Vermögen gemeinsam erhalten. So bekommen Sie schnell Klarheit, schonen die Nerven und können wieder nach vorn schauen.
Wie können wir das Recht an Ihre Lebenslage anpassen?
Aktuelle Entscheidungen
Landesarbeitsgericht bestätigt die außerordentliche Kündigung der Leiterin Intendanz des RBB (01.06.2026)
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin bestätigt, das die fristlose Kündigung der Leiterin der Intendanz des RBB für wirksam angesehen hatte.
(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.05.2026 - 12 Sa 861/23)
Arbeitsgericht weist AGG-Entschädigungsklage einer nicht-binären Person wegen Rechtsmissbrauchs ab (29.05.2026)
Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage einer nicht-binären Person auf Zahlung einer Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wegen Benachteiligung aus geschlechtsspezifischen Gründen im Rahmen einer Bewerbung abgewiesen.
(ArbG Berlin, Urteil vom 28.05.2026 - 42 Ca 3438/26)








