Immobiliengeschäfte sind eine Kernkompetenz unserer Kanzlei. Ob Häuser, Hallen, Wohnungen, Grundstücke oder ganze Wohngebiete: Wir begleiten Ihr persönliches Projekt.
Unser Ziel für Ihre Immobilie: Zukunftssicher, streitfrei und wirtschaftlich.
Wir stehen Ihnen vielfältig zur Seite und schaffen den rechtlichen Rahmen für neue Projekte. Wir gestalten die Kaufabwicklung, begründen Wohnungseigentum, begleiten Ihr Erbbaurecht, sichern Immobilienbelastungen und vieles mehr. Dabei modellieren wir das Recht zu Ihrer Sicherheit.
Die Zusammenarbeit mit Ihrem Makler, Projektentwickler, Finanzierer oder Steuerberater ist für uns selbstverständlich. Deren Wünsche und Anregungen setzen wir gerne für Sie um.
Was ist Ihr nächstes Grundstücksprojekt?
Aktuelle Entscheidungen
Steuerfreies Familienheim: Bundesfinanzhof nimmt auch Garten- und Wegeflächen aus der Erbschaftsteuer (14.08.2026)
Das Familienheim kann nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 ErbStG im Erbfall steuerfrei von einem Elternteil auf ein Kind übergehen. Voraussetzung ist, dass der Erblasser die Immobilie bis zu seinem Tod selbst genutzt hat, das Kind unverzüglich einzieht und die Wohnfläche 200 qm nicht übersteigt. Der Bundesfinanzhof hat nun klargestellt, dass auch ein mitgenutztes Garten- und Wegegrundstück von der Steuerbefreiung umfasst...
(BFH, Urteil vom 17.06.2026 - II R 27/23)
Kündigungsschutzklage des R. Abou-Chaker gegen Bushido überwiegend abgewiesen (31.07.2026)
Das Arbeitsgericht Berlin hat über eine Kündigungsschutzklage des Herrn Rommel Abou-Chaker gegen den als Bushido bekannten Herrn Anis Ferchichi entschieden und die zweite von mehreren Kündigungen für wirksam erachtet. Hinsichtlich der Widerklage auf Rückzahlung von 180.000 EUR war nach Erledigung der Hauptsache nur noch über die Kosten zu entscheiden, die das Arbeitsgericht Herrn Ferchichi auferlegt hat.
(ArbG Berlin, Urteil vom 31.07.2026 - 13 Ca 2144/26)








