Immobiliengeschäfte sind eine Kernkompetenz unserer Kanzlei. Ob Häuser, Hallen, Wohnungen, Grundstücke oder ganze Wohngebiete: Wir begleiten Ihr persönliches Projekt.
Unser Ziel für Ihre Immobilie: Zukunftssicher, streitfrei und wirtschaftlich.
Wir stehen Ihnen vielfältig zur Seite und schaffen den rechtlichen Rahmen für neue Projekte. Wir gestalten die Kaufabwicklung, begründen Wohnungseigentum, begleiten Ihr Erbbaurecht, sichern Immobilienbelastungen und vieles mehr. Dabei modellieren wir das Recht zu Ihrer Sicherheit.
Die Zusammenarbeit mit Ihrem Makler, Projektentwickler, Finanzierer oder Steuerberater ist für uns selbstverständlich. Deren Wünsche und Anregungen setzen wir gerne für Sie um.
Was ist Ihr nächstes Grundstücksprojekt?
Aktuelle Entscheidungen
Jugendlicher Fußballspieler eines Bundesligavereins unterfällt dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (11.11.2025)
Das Hessische Landessozialgericht hat entschieden, dass die Verletzung eines jugendlichen Fußballspielers, der in einem Nachwuchsleistungszentrum eines Bundesligavereins unter Vertrag stand, als Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung anzuerkennen ist. Damit bestätigte das Gericht das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main und wies die Berufung der Berufsgenossenschaft zurück.
(Hessisches LSG, Urteil vom 19.09.2025 - L 9 U 65/23)
Es gibt keinen Regelwert hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der Länge der Probezeit in Bezug auf die Länge eines befristeten Arbeitsverhältnis (31.10.2025)
Für die Verhältnismäßigkeit einer vereinbarten Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis iSv. § 15 Abs. 3 TzBfG* gibt es keinen Regelwert. Vielmehr ist stets eine Einzelfallabwägung unter Berücksichtigung der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit durchzuführen.
(BAG, Urteil vom 30.10.2025 - 2 AZR 160/24)







