Sie möchten ein Ihnen zugefallenes Erbe nicht annehmen? Dann müssen Sie die Erbschaft ausschlagen. Ihre Ausschlagungserklärung muss innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Anfalls der Erbschaft beim Gericht vorliegen.
Damit wir schnell und rechtssicher die Ausschlagungserklärung erstellen können, bitte wir um folgende Angaben: