Sie möchten ein Ihnen zugefallenes Erbe nicht annehmen? Dann müssen Sie die Erbschaft ausschlagen. Ihre Ausschlagungserklärung muss innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Anfalls der Erbschaft beim Gericht vorliegen. 

Damit wir schnell und rechtssicher die Ausschlagungserklärung erstellen können, bitte wir um folgende Angaben:

Erbausschlagung

Erblasser (Vorstorbenen)

Anrede
alle Vornamen gemäß Ausweis
falls davon abweichend: letzter gewöhnlicher Aufenthalt
Der verstorbene hatte zu mir folgendes Verwandtschaftsverhältnis:

Ausschlagende Person(en)

Anrede
Haben Sie Kinder?

Kinder

Weitere erforderliche Angaben

Warum möchten Sie die Erbschaft ausschlagen?
Haben Sie bereits vom Nachlassgericht Post erhalten, dass Sie als Erbe in Betracht kommen?

Maximale Dateigröße: 40MB

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