Was wird, wenn Sie plötzlich erkranken und nicht selbst handeln können? Auch das können Sie bestimmen. Vorsorge anstatt gesetzlicher Betreuung sind heute besonders wichtig; und erst recht, wenn Sie ein Unternehmen haben. Wer kümmert sich darum und um Ihre Mitarbeiter, wenn Sie einmal ausfallen?
Wir begleiten Ihre Vorsorge: Umsichtig, bedarfsgerecht, zukunftssicher
Personen, die Ihnen besonders nahestehen, können sich nur mit einer Vollmacht um Sie kümmern. Das gilt sogar für Ehepartner und Kinder. Deshalb sind General- und Vorsorgevollmachten, Unternehmervollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen unerlässlich.
Wir gestalten Vollmachten nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Gerade im Gesundheitssektor kennen wir uns sehr gut aus. So können Sie sicher sein, dass Ihre Vertrauenspersonen im Falle eines Falles auch die Entscheidungen treffen können, die Sie selbst treffen würden. Denn Ihre Familie meint es gut mit Ihnen.
Wer soll in der Not Ihre Entscheidungen treffen?
Aktuelle Entscheidungen
Es gibt keinen Regelwert hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der Länge der Probezeit in Bezug auf die Länge eines befristeten Arbeitsverhältnis (31.10.2025)
Für die Verhältnismäßigkeit einer vereinbarten Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis iSv. § 15 Abs. 3 TzBfG* gibt es keinen Regelwert. Vielmehr ist stets eine Einzelfallabwägung unter Berücksichtigung der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit durchzuführen.
(BAG, Urteil vom 30.10.2025 - 2 AZR 160/24)
Arbeitgeber müssen Betriebsrente nicht automatisch an den Kaufkraftverlust anpassen (29.10.2025)
Die Entscheidung der Commerzbank AG, die Betriebsrenten zum gebündelten Anpassungsstichtag 1. Juli 2022 nicht an den Kaufkraftverlust anzupassen, entsprach billigem Ermessen gemäß § 16 Abs. 1 BetrAVG.
(BAG, Urteil vom 28.10.2025 - 3 AZR 24/25)







