Vorsorge ist Selbstbestimmung

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Was wird, wenn Sie plötzlich erkranken und nicht selbst handeln können? Auch das können Sie bestimmen. Vorsorge anstatt gesetzlicher Betreuung sind heute besonders wichtig; und erst recht, wenn Sie ein Unternehmen haben. Wer kümmert sich darum und um Ihre Mitarbeiter, wenn Sie einmal ausfallen?

Wir begleiten Ihre Vorsorge: Umsichtig, bedarfsgerecht, zukunftssicher

Personen, die Ihnen besonders nahestehen, können sich nur mit einer Vollmacht um Sie kümmern. Das gilt sogar für Ehepartner und Kinder. Deshalb sind General- und Vorsorgevollmachten, Unternehmervollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen unerlässlich.

Wir gestalten Vollmachten nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Gerade im Gesundheitssektor kennen wir uns sehr gut aus. So können Sie sicher sein, dass Ihre Vertrauenspersonen im Falle eines Falles auch die Entscheidungen treffen können, die Sie selbst treffen würden. Denn Ihre Familie meint es gut mit Ihnen.

Wer soll in der Not Ihre Entscheidungen treffen?

Aktuelle Entscheidungen


Fristlose Kündigung des Direktors des Versorgungswerks der Berliner Zahnärztekammer unwirksam, ordentliche Kündigung wirksam (12.02.2026)

Das Arbeitsgericht Berlin hat die fristlose Kündigung des Direktors des
Versorgungswerks der Berliner Zahnärztekammer (VZB) als unwirksam, die ordentliche
Kündigung jedoch als wirksam angesehen.

(ArbG Berlin, Urteil vom 30.01.2026 - 21 Ca 13264/25)


Luftsicherheitsassistentin bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen darf Kopftuch tragen (30.01.2026)

Eine Tätigkeit als Luftsicherheitsassistentin an der Passagier- und Gepäckkontrolle eines Flughafens darf grundsätzlich mit einem religiösen Kopftuch erbracht werden. Lehnt der Arbeitgeber eine Bewerbung ab, weil die Bewerberin ein solches Kopftuch trägt, liegt darin eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung aufgrund der Religion.

(BAG, Urteil vom 29.01.2026 - 8 AZR 49/25)


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