Was wird, wenn Sie plötzlich erkranken und nicht selbst handeln können? Auch das können Sie bestimmen. Vorsorge anstatt gesetzlicher Betreuung sind heute besonders wichtig; und erst recht, wenn Sie ein Unternehmen haben. Wer kümmert sich darum und um Ihre Mitarbeiter, wenn Sie einmal ausfallen?
Wir begleiten Ihre Vorsorge: Umsichtig, bedarfsgerecht, zukunftssicher
Personen, die Ihnen besonders nahestehen, können sich nur mit einer Vollmacht um Sie kümmern. Das gilt sogar für Ehepartner und Kinder. Deshalb sind General- und Vorsorgevollmachten, Unternehmervollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen unerlässlich.
Wir gestalten Vollmachten nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Gerade im Gesundheitssektor kennen wir uns sehr gut aus. So können Sie sicher sein, dass Ihre Vertrauenspersonen im Falle eines Falles auch die Entscheidungen treffen können, die Sie selbst treffen würden. Denn Ihre Familie meint es gut mit Ihnen.
Wer soll in der Not Ihre Entscheidungen treffen?
Aktuelle Entscheidungen
Kein Urlaubsverzicht durch Prozessvergleich im bestehenden Arbeitsverhältnis (04.06.2025)
Im bestehenden Arbeitsverhältnis kann ein Arbeitnehmer selbst durch gerichtlichen Vergleich nicht auf seinen gesetzlichen Mindesturlaub „verzichten“.
(BAG, Urteil vom 03.06.2025 - 9 AZR 104/24)
Fernsehdirektor der Deutschen Welle muss Ruhegelder nicht zurückzahlen (03.06.2025)
Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage der Deutschen Welle gegen ihren ehemaligen
Programmdirektor Multimedia Global auf Rückzahlung von vor Beginn der Altersrente
bezogenen Ruhegeldern abgewiesen und seiner Widerklage auf weitere Zahlungen
stattgegeben. Der Anspruch auf Zahlung der Ruhegelder folge aus dem Dienstvertrag, eine
Sittenwidrigkeit der Vereinbarung bestehe nicht. Ein Anspruch der Deutschen Welle auf
Rückzahlung bereits gezahlter Ruhegelder sei verwirkt.
(ArbG Berlin, Urteil vom 02.06.2025 - 21 Ca 16313/24)