Was wird, wenn Sie plötzlich erkranken und nicht selbst handeln können? Auch das können Sie bestimmen. Vorsorge anstatt gesetzlicher Betreuung sind heute besonders wichtig; und erst recht, wenn Sie ein Unternehmen haben. Wer kümmert sich darum und um Ihre Mitarbeiter, wenn Sie einmal ausfallen?
Wir begleiten Ihre Vorsorge: Umsichtig, bedarfsgerecht, zukunftssicher
Personen, die Ihnen besonders nahestehen, können sich nur mit einer Vollmacht um Sie kümmern. Das gilt sogar für Ehepartner und Kinder. Deshalb sind General- und Vorsorgevollmachten, Unternehmervollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen unerlässlich.
Wir gestalten Vollmachten nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Gerade im Gesundheitssektor kennen wir uns sehr gut aus. So können Sie sicher sein, dass Ihre Vertrauenspersonen im Falle eines Falles auch die Entscheidungen treffen können, die Sie selbst treffen würden. Denn Ihre Familie meint es gut mit Ihnen.
Wer soll in der Not Ihre Entscheidungen treffen?
Aktuelle Entscheidungen
Auszug aus der gemeinsamen Wohnung stoppt Beginn der Elternzeit nicht (07.10.2026)
Es hat keinen Einfluss auf den Beginn einer zuvor verlangten Elternzeit, wenn ein Arbeitnehmer aus dem gemeinsamen Haushalt auszieht.
(BAG, Urteil vom 06.10.2026 - 9 AZR 11/26)
Kein Ausschluss von dem Inflationausgleich wegen Mindestlohnerhöhung (07.10.2026)
Der Ausschluss von Arbeitnehmern, deren Arbeitseinkommen sich durch Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns erhöht hat, von einer zusätzlichen, freiwillig gewährten Leistung des Arbeitgebers ist sachlich nicht gerechtfertigt und verstößt gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.
(BAG, Urteil vom 30.09.2026 - 10 AZR 62/26)








