Was wird, wenn Sie plötzlich erkranken und nicht selbst handeln können? Auch das können Sie bestimmen. Vorsorge anstatt gesetzlicher Betreuung sind heute besonders wichtig; und erst recht, wenn Sie ein Unternehmen haben. Wer kümmert sich darum und um Ihre Mitarbeiter, wenn Sie einmal ausfallen?
Wir begleiten Ihre Vorsorge: Umsichtig, bedarfsgerecht, zukunftssicher
Personen, die Ihnen besonders nahestehen, können sich nur mit einer Vollmacht um Sie kümmern. Das gilt sogar für Ehepartner und Kinder. Deshalb sind General- und Vorsorgevollmachten, Unternehmervollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen unerlässlich.
Wir gestalten Vollmachten nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Gerade im Gesundheitssektor kennen wir uns sehr gut aus. So können Sie sicher sein, dass Ihre Vertrauenspersonen im Falle eines Falles auch die Entscheidungen treffen können, die Sie selbst treffen würden. Denn Ihre Familie meint es gut mit Ihnen.
Wer soll in der Not Ihre Entscheidungen treffen?
Aktuelle Entscheidungen
Stationierungsort einer maltesischen Fluggesellschaft am Flughafen Berlin-Brandenburg kann als selbstständiger Betriebsteil im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes gelten (15.05.2026)
Eine betriebsratsfähige Organisationseinheit in Form eines als Betrieb geltenden selbstständigen Betriebsteils iSd. Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) kann auch dann vorliegen, wenn der Hauptbetrieb im Ausland liegt.
(BAG, Beschluss vom 13.05.2026 - 7 ABR 7/25)
Busfahrer darf nach grob fahrlässig verursachten schweren Verkehrsunfall ordentlich gekündigt werden (17.04.2026)
Wer als Busfahrer aufgrund überhöhter Geschwindigkeit und zu geringen Abstands grob fahrlässig einen Verkehrsunfall mit hohem Schaden und Schwerverletzten verursacht, muss mit der ordentlichen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechnen. Das hat das Arbeitsgericht Elmshorn entschieden.
(ArbG Elmshorn, Urteil vom 11.02.2026 - 3 Ca 1504 d/25)








