Nutzung dienstlicher Ressourcen zur Herstellung privater „Raubkopien“ kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen (17.07.2015)

Ein Arbeitnehmer, der privat beschaffte Bild- oder Tonträger während der Arbeitszeitn unter Verwendung seines dienstlichen Computers unbefugt und zum eigenen odern kollegialen Gebrauch auf dienstliche „DVD-“ bzw. „CD-Rohlinge“ kopiert, kann fristlos gekündigt werden. Das gilt unabhängig davon, ob darin zugleich ein strafbewehrter Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz liegt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.(BAG, Urteil vom 16.07.2015 – 2 AZR 85/15)