Observation eines Arbeitnehmers wegen Verdachts der vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit ohne berechtigten Anlass rechtswidrig (19.02.2015)
Ein Arbeitgeber, der wegen des Verdachts einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit einem Detektiv die Überwachung eines Arbeitnehmers überträgt, handelt rechtswidrig, wenn sein Verdacht nicht auf konkreten Tatsachen beruht. Für dabei heimlich hergestellte Abbildungen gilt dasselbe. Eine solche rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann einen Geldentschädigungsanspruch („Schmerzensgeld“)…(BAG, Urteil vom 19.02.2015 – 8 AZR 1007/13)