Ohne Entwendung von Fahrzeugteilen oder des ganzen Fahrzeugs sprechen Einbruchsspuren nicht für den Versuch eines Autodiebstahls (05.02.2015)
Einem Versicherungsnehmer steht nur dann wegen eines behaupteten versuchten Autodiebstahls Versicherungsschutz zu, wenn er zumindest Tatsachen vorträgt und nachweist, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit für einen Diebstahlversuch sprechen. Einbruchsspuren am PKW sprechen dann nicht für einen Diebstahlversuch, wenn weder das Fahrzeug als Ganzes noch Teile des Fahrzeugs entwendet wurden….(OLG Köln, Urteil vom 15.07.2014 – 9 U 57/13)