OLG zur vereinbarten Altersgrenze im Dienstvertrag (03.08.2017)
Eine Regelung im Dienstvertrag, wonach der Geschäftsführer einer GmbH beim Erreichen eines Alters von 60 Jahren ordentlich gekündigt werden kann, verstößt nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), wenn ihm nach dem Ausscheiden eine betriebliche Altersversorgung zusteht. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.(OLG Hamm, Urteil vom 19.06.2017 – 8 U 18/17)