Opfer des DDR-Systems: Ehemalige Strafgefangene hat aufgrund von Panikattacken und Phobien nach DDR-Haft und Zwangsadoption Anspruch auf Beschädigtenversorgung (05.11.2014)
Das Sozialgericht Berlin hat entschieden, dass eine 1971 in der DDR inhaftierte Frau Anspruch auf Beschädigtenversorgung und Anerkennung einer Verschlimmerung der psychischen Schäden aufgrund der DDR-Haft und einer Zwangsadoption ihrer Tochter hat.(SG Berlin, Urteil vom 11.04.2014 – S 139 VE 134/10)