Opferentschädigung: Zeugung eines Kindes durch Gewalttat in Inzest-Beziehung muss glaubhaft gemacht werden können (01.04.2016)

Das Sozialgericht Konstanz hat entschieden, dass die Zeugung in einer inzestuösen Beziehung nur dann als Gewalttat im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes anerkannt werden kann, wenn die Gewalttat zumindest glaubhaft gemacht worden ist.(Sozialgericht Konstanz, Urteil vom 28.01.2016 – S 1 VG 2382/14)