Ordner in Stadien und bei Festivals unterliegen der Sozialversicherungspflicht (26.06.2023)
Ordner, die für ein Sicherheitsunternehmen im Fußballstadion oder bei einem Musikfestival arbeiten, sind häufig keine selbständigen Unternehmer, sondern unterliegen als abhängig Beschäftigte der Sozialversicherungspflicht. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt entschieden. Danach ist jemand, der für einen Auftraggeber zur Absicherung einer Veranstaltung Ordner- und Überwachungstätigkeiten…(LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.01.2023 – L 3 BA 6/19)