Orkan auf Nordseeinsel: Grundstückseigentümer haftet für sturmbedingtes Herabfallen von Dachziegeln (14.02.2019)
Ein Grundstückseigentümer auf einer Nordseeinsel muss mindestens jährlich das Gebäude und Dach auf hinreichende Sturmfestigkeit überprüfen. Kommt er dem nicht nach, so dass aufgrund eines normalen Orkans Dachziegel herabfallen und ein Nachbargebäude beschädigen, so haftet er dafür. Dies hat das Landgericht Aurich entschieden.(LG Aurich, Urteil vom 19.01.2018 – 3 O 1102/16 (458))