Pandemiefolgen bei Sperrzeit zu berücksichtigen (26.01.2023)

Wird eine abhängige Beschäftigung zwecks Wiederaufnahme einer pandemiebedingt aufgegebenen Selbständigkeit gekündigt, liegt zumindest ein Härtefall vor. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen entschieden.(LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.09.2022 – L 9 AL 106/22 B ER)

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