Partner eines Leistungsberechtigten ist gegenüber dem Jobcenter nicht zur Auskunft über Einkommensverhältnisse verpflichtet (18.04.2016)
Das Sozialgericht Gießen hat entschieden, der Partner einer erwerbsfähigen Leistungsberechtigten dem Jobcenter gegenüber nicht verpflichtet, Vordrucke auszufüllen, die sich lediglich an solche Personen richten, die selbst Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beanspruchen.(SG Gießen, Urteil vom 23.02.2016 – S 22 AS 1015/14)