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Patient hat Testierfreiheit und darf seinem Hausarzt ein Grundstück versprechen (03.07.2025)

Der unter anderem für das Erbrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine Zuwendung von Todes wegen zugunsten des Hausarztes des Erblassers nicht deshalb unwirksam ist, weil sie gegen ein den Hausarzt treffendes berufsständisches Zuwendungsverbot verstößt.

(BGH, Urteil vom 02.07.2025 – IV ZR 93/24)

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