Per Haftbefehl gesuchter Straftäter hat keinen Anspruch auf Sozialhilfe (14.04.2016)
Das Sozialgericht Münster hat den Antrag eines rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilten und per Haftbefehl gesuchten Straftäters auf Gewährung von Sozialhilfeleistungen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes abgelehnt.(SG Münster, Beschluss vom 16.03.2016 – S 15 SO 37/16 ER)