Personengesellschafterin hat bei Gewinnverzicht Anspruch auf volles Elterngeld (28.12.2018)
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass der im Steuerbescheid ausgewiesene Jahresgewinn bei einem Personengesellschafter nicht mehr anteilig im Elterngeldbezugszeitraum als Einkommen anzurechnen ist, wenn der Gesellschafter für diese Zeit auf seinen Gewinn verzichtet hat.(BSG, Urteil vom 13.12.2018 – B 10 EG 5/17 R)