Pfändung von Hartz IV-Nachzahlungen unzulässig (22.03.2018)

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Nachzahlung von Sozialleistungen bei der Bemessung des pfändungsfreien Betrages den Leistungszeiträumen zuzurechnen sind, für die sie gezahlt werden.(BGH, Beschluss vom 24.01.2018 – VII ZB 21/17)

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