Pilot ohne eigenes Flugzeug ist abhängig beschäftigt (10.11.2022)
Ein Pilot, der über kein eigenes Flugzeug verfügt und dessen Tätigkeit nach Übernahme eines Flugauftrages sich von der eines angestellten Flugzeugführers nicht wesentlich unterscheidet, ist abhängig beschäftigt. Dies entschied das Hessischen Landessozialgericht.(Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 03.11.2022 – L 8 BA 65/21)