Positiver HIV-Status steht einer Einstellung bei der Feuerwehr nicht zwingend entgegen (21.10.2022)
Das Verwaltungsgericht Berlin hat einem Kläger, dessen Bewerbung von der Berliner Feuerwehr nach einem positiven HIV-Test abgelehnt wurde, einen Entschädigungsanspruch wegen einer nicht gerechtfertigten Benachteiligung zugesprochen.(VG Berlin, Urteil vom 23.09.2022 – VG 5 K 322.18)