Praktikantin hat keinen Anspruch auf Arbeitslohn (20.10.2014)
Das Landesarbeitsgericht hat die Klage einer Frau zurückgewiesen, die im Rahmen eines Praktikums über 1.728 Stunden in einem Supermarkt gearbeitet hatte und daraufhin für diese Tätigkeit einen Lohn von über 17.000 Euro gefordert hatte. Das Landesarbeitsgericht entschied jedoch, dass der Frau kein Anspruch auf Zahlung von Arbeitsentgelt zustehe, da zwischen den Parteien kein Arbeitsverhältnis…(LAG Hamm, Urteil vom 17.10.2014 – 1 Sa 664/14)