Praktikums muss nicht auf Probezeit des Berufsausbildungsverhältnisses angerechnet werden (19.11.2015)

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein der Berufsausbildung vorausgehendes Praktikums nicht auf die Probezeit angerechnet werden muss.(BAG, Urteil vom 19.11.2015 – 6 AZR 844/14)

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