Private Krankenversicherung kann zur Kostenübernahme einer Lasik-Operation zur Beseitigung einer Fehlsichtigkeit verpflichtet sein (30.03.2017)

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Fehlsichtigkeit auf beiden Augen von -3 bzw. -2,75 Dioptrien eine Krankheit im Sinne von § 1 Abs. 2 der Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung darstellt und der private Krankenversicherer deshalb bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen auch die Kosten einer Lasik-Operation zur Beseitigung dieser Fehlsichtigkeit tragen muss.(BGH, Urteil vom 29.03.2017 – IV ZR 533/15)