Private Krankenversicherung muss Kosten für künstliche Befruchtung mittels Eizellspende im Ausland nicht übernehmen (15.06.2017)
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die private Krankheitskostenversicherung nicht die Kosten für eine im Ausland vorgenommene künstliche Befruchtung mittels Eizellspende übernehmen muss. Der Versicherer hat lediglich Aufwendungen für solche Heilbehandlungen zu ersetzen, die nach deutschem Recht in Deutschland erlaubt sind. Dies ist bei einer im Ausland vorgenommenen Eizellspende mit In-vitro-Fertilisation-Behandlung…(BGH, Urteil vom 14.06.2017 – IV ZR 141/16)