Private Krankenversicherungen müssen Kosten für Hilfsmittel nicht uneingeschränkt erstatten (22.12.2015)
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass private Krankenversicherungen ihren Kunden die Kosten für Hilfsmitte, nicht ersetzen müssen, wenn diese das medizinisch notwendige Maß übersteigen.(BGH, Urteil vom 22.04.2015 – IV ZR 419/13)