Private Leibrentenversicherung kann Hartz-4-Leistungen entgegenstehen (24.06.2016)
Unter gewissen Umständen kann eine private Leibrentenversicherung als Vermögen zu berücksichtigen sein und daher einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts („Hartz 4“) ausschließen. Dies hat das Sozialgericht Mainz entschieden.(SG Mainz, Urteil vom 16.06.2016 – S 8 AS 114/15)