Privilegierung einschlägiger Berufserfahrung beim selben Arbeitgeber zulässig (24.02.2017)

Es verstößt nicht gegen die unionsrechtlichen Freizügigkeitsvorschriften in Art. 45n AEUV und Art. 7 der Verordnung (EU) 492/2011, dass § 16 Abs. 2 TV-L die beimn selben Arbeitgeber erworbene einschlägige Berufserfahrung gegenüber entsprechendenn Zeiten bei anderen Arbeitgebern privilegiert. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung bekanntgegeben.(BAG, Urteil vom 23.02.2017 – 6 AZR 843/15)