Projektleiter einer Großbaustelle hat Anspruch auf Kostenübernahme für sich automatisch an wechselnde Geräuschkulissen anpassende Hörgeräte (25.10.2018)

Schwerhörige haben Anspruch auf eine Versorgung mit Hörgeräten gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung. Soweit aufgrund der ausgeübten Berufstätigkeit eine besondere Hörgeräteversorgung erforderlich ist, um Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit zu vermeiden, hat ferner die gesetzliche Rentenversicherung die Mehrkosten für höherwertige Hörgeräte zu tragen. Dies ist laut einer Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts…(Hessisches LSG, Entscheidung – L 1 KR 229/17)