Provisionsabgabeverbot für Online-Vergleichsportal für Versicherungen bestätigt (01.10.2018)
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat den Eilantrag des Betreibers eines Onlineportals für Versicherungen abgelehnt, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zun verpflichten, keine Sanktionen gegenüber ihren Versicherungspartnern zu verhängen.(VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.09.2018 – 7 L 3307/18.F)
