Prozentualer Abschlag bei Kostenerstattung wegen Insanspruchnahme einer freien Werkstatt statt vertraglich vereinbarter Werkstattbindung zulässig (03.08.2015)
Wer eine Werkstattklausel mit der Versicherung vereinbart hat, eine Reparatur jedoch bei einer freien Werkstatt in Auftrag gibt, muss einen prozentualen Abschlag bei der Erstattung der Kosten hinnehmen, auch wenn die Stundensätze der freien Werkstatt mit denen der Vertragswerkstatt identisch sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.(AG München, Urteil vom 26.09.2014 – 122 C 6798/14)