Psychische Erkrankungen durch Stress können nicht als Berufskrankheiten anerkannt werden (28.06.2018)
Verursacht die berufliche Tätigkeit eine Berufskrankheit, haben die Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung Anspruch auf Entschädigung. Allerdings ist nicht jede Erkrankung, die auf eine berufliche Tätigkeit zurückgeführt werden kann, ohne Weiteres eine Berufskrankheit. Vielmehr muss die Erkrankung in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen sein oder zumindest kurz davor stehen. Dies entschied das Bayerische…(Bayerisches LSG, Urteil vom 27.04.2018 – L 3 U 233/15)