Rahmenvereinbarung zwischen Schiedsrichter und DFB für eine Spielzeit stellen keinen Arbeitsvertrag dar (20.03.2018)
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine Vereinbarung zwischen einem Schiedsrichter und dem DFB e. V. über Einsätze für eine Spielzeit keinen Arbeitsvertrag darstellen.(Hessisches LAG, Urteil vom 19.03.2018 – 9 Sa 1399/16)