Der Unternehmer kann ohne seine Mitarbeiter nicht existieren und der Arbeitnehmer nicht ohne seinen Job. Allerdings regeln unzählige Vorschriften die Zusammenarbeit. Und ständig kommen neue hinzu. Das Spektrum reicht von A wie Arbeitsschutz über E wie Elternzeit oder J wie Jugendschutz bis Z wie Zeugnissprache.
Unternehmer, die Mitarbeiter einstellen, sie abmahnen wollen oder ihnen kündigen müssen, brauchen absolute Rechtssicherheit. Auch Arbeitnehmer haben im Streitfall oder schon vorher bei der Planung der nächsten beruflichen Schritte Beratungsbedarf: Um die jeweiligen Rechte kennenzulernen und durchzusetzen braucht es in vielen Fällen das Spezialwissen eines Fachanwaltes, der weiß, wann was zu tun ist.
Wir können Sie unterstützen z.B: bei:
- Arbeitsverträgen
- Abmahnungen
- Kündigungen
- Abfindungen
- Betrieblicher Altersvorsorge
- Arbeitsunfällen
- Zielvereinbarungen
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Aktuelle Entscheidungen
Stationierungsort einer maltesischen Fluggesellschaft am Flughafen Berlin-Brandenburg kann als selbstständiger Betriebsteil im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes gelten (15.05.2026)
Eine betriebsratsfähige Organisationseinheit in Form eines als Betrieb geltenden selbstständigen Betriebsteils iSd. Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) kann auch dann vorliegen, wenn der Hauptbetrieb im Ausland liegt.
(BAG, Beschluss vom 13.05.2026 - 7 ABR 7/25)
Busfahrer darf nach grob fahrlässig verursachten schweren Verkehrsunfall ordentlich gekündigt werden (17.04.2026)
Wer als Busfahrer aufgrund überhöhter Geschwindigkeit und zu geringen Abstands grob fahrlässig einen Verkehrsunfall mit hohem Schaden und Schwerverletzten verursacht, muss mit der ordentlichen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechnen. Das hat das Arbeitsgericht Elmshorn entschieden.
(ArbG Elmshorn, Urteil vom 11.02.2026 - 3 Ca 1504 d/25)








