Der Unternehmer kann ohne seine Mitarbeiter nicht existieren und der Arbeitnehmer nicht ohne seinen Job. Allerdings regeln unzählige Vorschriften die Zusammenarbeit. Und ständig kommen neue hinzu. Das Spektrum reicht von A wie Arbeitsschutz über E wie Elternzeit oder J wie Jugendschutz bis Z wie Zeugnissprache.
Unternehmer, die Mitarbeiter einstellen, sie abmahnen wollen oder ihnen kündigen müssen, brauchen absolute Rechtssicherheit. Auch Arbeitnehmer haben im Streitfall oder schon vorher bei der Planung der nächsten beruflichen Schritte Beratungsbedarf: Um die jeweiligen Rechte kennenzulernen und durchzusetzen braucht es in vielen Fällen das Spezialwissen eines Fachanwaltes, der weiß, wann was zu tun ist.
Wir können Sie unterstützen z.B: bei:
- Arbeitsverträgen
- Abmahnungen
- Kündigungen
- Abfindungen
- Betrieblicher Altersvorsorge
- Arbeitsunfällen
- Zielvereinbarungen
- Gehaltsansprüchen
Weitere Tätigkeitsfelder
Als Rechtsanwälte unterstützen wir Sie auch in den Bereichen:
Aktuelle Entscheidungen
Unzulässige Verwendung der Bezeichnung „Notar & Mediator“ (04.06.2025)
Die Verwendung der Bezeichnung „Notar & Mediator“ ist unzulässig, da er insofern den irreführenden Eindruck entstehen lässt, der Notar übe einen weiteren Beruf aus. Jeder Notar kann aber ohne weiteres als Mediator tätig sein. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
(BGH, Beschluss vom 11.07.2022 - NotZ(Brfg) 6/21)
Patient hat Testierfreiheit und darf seinem Hausarzt ein Grundstück versprechen (03.07.2025)
Der unter anderem für das Erbrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine Zuwendung von Todes wegen zugunsten des Hausarztes des Erblassers nicht deshalb unwirksam ist, weil sie gegen ein den Hausarzt treffendes berufsständisches Zuwendungsverbot verstößt.
(BGH, Urteil vom 02.07.2025 - IV ZR 93/24)