Der Unternehmer kann ohne seine Mitarbeiter nicht existieren und der Arbeitnehmer nicht ohne seinen Job. Allerdings regeln unzählige Vorschriften die Zusammenarbeit. Und ständig kommen neue hinzu. Das Spektrum reicht von A wie Arbeitsschutz über E wie Elternzeit oder J wie Jugendschutz bis Z wie Zeugnissprache.
Unternehmer, die Mitarbeiter einstellen, sie abmahnen wollen oder ihnen kündigen müssen, brauchen absolute Rechtssicherheit. Auch Arbeitnehmer haben im Streitfall oder schon vorher bei der Planung der nächsten beruflichen Schritte Beratungsbedarf: Um die jeweiligen Rechte kennenzulernen und durchzusetzen braucht es in vielen Fällen das Spezialwissen eines Fachanwaltes, der weiß, wann was zu tun ist.
Wir können Sie unterstützen z.B: bei:
- Arbeitsverträgen
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Aktuelle Entscheidungen
Haftungsumfang des Schadenerstatz wegen Diskriminierung im Stellenbesetzungsverfahren: BAG verneint zeitlich unbegrenzte Ersatzpflicht (11.09.2026)
Der Arbeitgeber ist gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 AGG verpflichtet, den hierdurch entstandenen materiellen Schaden zu ersetzen. Die sich daraus ergebende Ersatzpflicht des Arbeitgebers ist nicht von vorneherein in ihrem Umfang begrenzt. Die Haftung für Verdienstausfallschäden eines im Stellenbesetzungsverfahren...
(BAG, Urteil vom 10.09.2026 - 8 AZR 153/25)
Auskunftsanspruch nach Kündigung: Bundesarbeitsgericht grenzt Informationspflichten bei Annahmeverzug ein (27.08.2026)
Der Arbeitgeber hat gegen den Annahmeverzugsvergütung fordernden Arbeitnehmer einen Anspruch auf Auskunft darüber, welche Stellenangebote er von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhalten hat. Ein weitergehender – selbständig einklagbarer – Anspruch auf Auskunft, ob, wie und mit welchem Ergebnis sich der Arbeitnehmer auf diese beworben hat, steht dem Arbeitgeber dagegen nicht zu.
(BAG, Urteil vom 26.08.2026 - 5 AZR 37/25)








