Der Unternehmer kann ohne seine Mitarbeiter nicht existieren und der Arbeitnehmer nicht ohne seinen Job. Allerdings regeln unzählige Vorschriften die Zusammenarbeit. Und ständig kommen neue hinzu. Das Spektrum reicht von A wie Arbeitsschutz über E wie Elternzeit oder J wie Jugendschutz bis Z wie Zeugnissprache.
Unternehmer, die Mitarbeiter einstellen, sie abmahnen wollen oder ihnen kündigen müssen, brauchen absolute Rechtssicherheit. Auch Arbeitnehmer haben im Streitfall oder schon vorher bei der Planung der nächsten beruflichen Schritte Beratungsbedarf: Um die jeweiligen Rechte kennenzulernen und durchzusetzen braucht es in vielen Fällen das Spezialwissen eines Fachanwaltes, der weiß, wann was zu tun ist.
Wir können Sie unterstützen z.B: bei:
- Arbeitsverträgen
- Abmahnungen
- Kündigungen
- Abfindungen
- Betrieblicher Altersvorsorge
- Arbeitsunfällen
- Zielvereinbarungen
- Gehaltsansprüchen
Weitere Tätigkeitsfelder
Als Rechtsanwälte unterstützen wir Sie auch in den Bereichen:
Aktuelle Entscheidungen
Beschäftigte von Berliner Unis haben Anspruch auf Hauptstadtzulage (15.01.2026)
Das Arbeitsgericht Berlin hat in zwei sogenannten Verbandsklage-Verfahren entschieden,
dass der Tarifvertrag über die Gewährung einer Hauptstadtzulage (TV Hauptstadtzulage) für
die Beschäftigten des Landes Berlin auch für die Beschäftigten der Humboldt-Universität und
der Freien Universität Anwendung findet.
(ArbG Berlin, Urteil vom 16.12.2025 - 22 Ca 4582/25 (HU) und 22 Ca 4812/25 (FU))
Trotz vorher erteiltem Erbschein hindern Einwände eines anderen Beteiligten in der Beschwerdeinstanz die Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (18.12.2025)
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat entschieden, dass auch nach vorangegangenem Erbscheinverfahren ein Europäisches Nachlasszeugnis nicht erteilt werden kann, sofern hiergegen von einem anderem Beteiligten Einwände erhoben werden.
(OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 03.12.2025 - 21 W 96/23)







