Rechtssicherheit für Arbeitgeber, Selbstständige und Unternehmen
Das Sozialversicherungsrecht ist ein hochkomplexes Geflecht aus Gesetzen, Verordnungen und ständiger Rechtsprechung. Besonders im Beitragsrecht geht es oft um mehr als nur Paragrafen – es geht um die wirtschaftliche Planungssicherheit Ihres Unternehmens oder Ihrer beruflichen Existenz.
Ob es um die korrekte Einstufung von Mitarbeitern, die Abgrenzung von Scheinselbstständigkeit oder die Begleitung einer Betriebsprüfung geht: Fehler in diesem Bereich können weitreichende finanzielle Folgen und sogar strafrechtliche Risiken nach sich ziehen. In der Flut an Vorschriften den Überblick zu behalten, ist für Laien kaum möglich. Als Ihr Partner sorgen wir dafür, dass Sie auf rechtlich sicherem Fundament stehen. Wir prüfen Ihre Statusfragen vorausschauend und vertreten Ihre Interessen konsequent gegenüber den Sozialversicherungsträgern – pragmatisch, effektiv und mit dem nötigen Blick für das Detail.
Wir unterstützen Sie zB. bei:
- Statusfeststellungsverfahren: Rechtssichere Klärung der Versicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern, mitarbeitenden Familienangehörigen oder freien Mitarbeitern
- Vermeidung von Scheinselbstständigkeit: Prüfung von Vertragsgestaltungen und der tatsächlichen Durchführung von Auftragsverhältnissen zur Abwehr von Nachforderungen
- Begleitung von Betriebsprüfungen: Kompetente Vertretung während und nach Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) oder den Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
- Beitragsbescheide & Nachforderungen: Prüfung der Rechtmäßigkeit von Beitragsbescheiden sowie die Abwehr unberechtigter Forderungen und Säumniszuschläge
- Widerspruchs- und Klageverfahren: Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern und vor den Sozialgerichten
- Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Beratung zur Einstufung als freiwillig versichertes Mitglied, Prüfung der Versicherungspflichtgrenze und Abwehr von fehlerhaften Beitragsfestsetzungen für Selbstständige
Weitere Tätigkeitsfelder
Als Rechtsanwälte unterstützen wir Sie auch in den Bereichen:
Aktuelle Entscheidungen
Busfahrer darf nach grob fahrlässig verursachten schweren Verkehrsunfall ordentlich gekündigt werden (17.04.2026)
Wer als Busfahrer aufgrund überhöhter Geschwindigkeit und zu geringen Abstands grob fahrlässig einen Verkehrsunfall mit hohem Schaden und Schwerverletzten verursacht, muss mit der ordentlichen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechnen. Das hat das Arbeitsgericht Elmshorn entschieden.
(ArbG Elmshorn, Urteil vom 11.02.2026 - 3 Ca 1504 d/25)
Unterlassene oder fehlerhafte Massenentlassungsanzeige führt zur Unwirksamkeit der Kündigungen (01.04.2026)
Kündigungen, die ohne Erstattung einer erforderlichen Massenentlassungsanzeige ausgesprochen werden, sind unwirksam. Gleiches gilt, wenn eine Massenentlassungsanzeige vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat erstattet wird. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
(BAG, Urteil vom 01.04.2026 - 6 AZR 157/22 und 6 AZR 152/22)








