Das Erbrecht regelt, was nach dem Tod mit dem Vermögen eines Menschen geschieht – und ist häufig mit rechtlichen, wirtschaftlichen und persönlichen Herausforderungen verbunden. Gerade wenn mehrere Erben beteiligt sind, kommt es nicht selten zu Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung von Testamenten, den Umgang mit Nachlassgegenständen oder die Aufteilung des Vermögens.
Konflikte entstehen oft in Erbengemeinschaften, bei der Auseinandersetzung des Nachlasses oder wenn unklare oder widersprüchliche Verfügungen von Todes wegen vorliegen. Auch Schenkungen zu Lebzeiten, Ausgleichsansprüche unter Abkömmlingen oder Fragen der Erbunwürdigkeit führen immer wieder zu Streit. In diesen Fällen ist rechtliche Unterstützung unverzichtbar, um sachgerechte Lösungen zu finden und unnötige Eskalationen zu vermeiden.
Ob Sie selbst erben, enterbt wurden oder Vermögen weitergeben möchten – wir beraten und vertreten Sie kompetent, vorausschauend und mit dem nötigen Blick für praktikable Ergebnisse.
Wir unterstützen Sie z. B. bei:
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Gestaltung und Prüfung von Testamenten und Erbverträgen
- Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen im Erbfall
- Anfechtung von Verfügungen von Todes wegen
- Erbscheinsverfahren
- Klärung von Vor- und Nacherbschaft oder Vermächtnissen
- Beratung zu lebzeitigen Übertragungen im Zusammenhang mit dem Erbrecht
Weitere Tätigkeitsfelder
Als Rechtsanwälte unterstützen wir Sie auch in den Bereichen:
Aktuelle Entscheidungen
Auszug aus der gemeinsamen Wohnung stoppt Beginn der Elternzeit nicht (07.10.2026)
Es hat keinen Einfluss auf den Beginn einer zuvor verlangten Elternzeit, wenn ein Arbeitnehmer aus dem gemeinsamen Haushalt auszieht.
(BAG, Urteil vom 06.10.2026 - 9 AZR 11/26)
Kein Ausschluss von dem Inflationausgleich wegen Mindestlohnerhöhung (07.10.2026)
Der Ausschluss von Arbeitnehmern, deren Arbeitseinkommen sich durch Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns erhöht hat, von einer zusätzlichen, freiwillig gewährten Leistung des Arbeitgebers ist sachlich nicht gerechtfertigt und verstößt gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.
(BAG, Urteil vom 30.09.2026 - 10 AZR 62/26)








