Das Erbrecht regelt, was nach dem Tod mit dem Vermögen eines Menschen geschieht – und ist häufig mit rechtlichen, wirtschaftlichen und persönlichen Herausforderungen verbunden. Gerade wenn mehrere Erben beteiligt sind, kommt es nicht selten zu Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung von Testamenten, den Umgang mit Nachlassgegenständen oder die Aufteilung des Vermögens.
Konflikte entstehen oft in Erbengemeinschaften, bei der Auseinandersetzung des Nachlasses oder wenn unklare oder widersprüchliche Verfügungen von Todes wegen vorliegen. Auch Schenkungen zu Lebzeiten, Ausgleichsansprüche unter Abkömmlingen oder Fragen der Erbunwürdigkeit führen immer wieder zu Streit. In diesen Fällen ist rechtliche Unterstützung unverzichtbar, um sachgerechte Lösungen zu finden und unnötige Eskalationen zu vermeiden.
Ob Sie selbst erben, enterbt wurden oder Vermögen weitergeben möchten – wir beraten und vertreten Sie kompetent, vorausschauend und mit dem nötigen Blick für praktikable Ergebnisse.
Wir unterstützen Sie z. B. bei:
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Gestaltung und Prüfung von Testamenten und Erbverträgen
- Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen im Erbfall
- Anfechtung von Verfügungen von Todes wegen
- Erbscheinsverfahren
- Klärung von Vor- und Nacherbschaft oder Vermächtnissen
- Beratung zu lebzeitigen Übertragungen im Zusammenhang mit dem Erbrecht
Weitere Tätigkeitsfelder
Als Rechtsanwälte unterstützen wir Sie auch in den Bereichen:
Aktuelle Entscheidungen
Unzulässige Verwendung der Bezeichnung „Notar & Mediator“ (04.06.2025)
Die Verwendung der Bezeichnung „Notar & Mediator“ ist unzulässig, da er insofern den irreführenden Eindruck entstehen lässt, der Notar übe einen weiteren Beruf aus. Jeder Notar kann aber ohne weiteres als Mediator tätig sein. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
(BGH, Beschluss vom 11.07.2022 - NotZ(Brfg) 6/21)
Patient hat Testierfreiheit und darf seinem Hausarzt ein Grundstück versprechen (03.07.2025)
Der unter anderem für das Erbrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine Zuwendung von Todes wegen zugunsten des Hausarztes des Erblassers nicht deshalb unwirksam ist, weil sie gegen ein den Hausarzt treffendes berufsständisches Zuwendungsverbot verstößt.
(BGH, Urteil vom 02.07.2025 - IV ZR 93/24)