Wenn Vermögen den Generationen­wechsel begleitet

Erben

Das Erbrecht regelt, was nach dem Tod mit dem Vermögen eines Menschen geschieht – und ist häufig mit rechtlichen, wirtschaftlichen und persönlichen Herausforderungen verbunden. Gerade wenn mehrere Erben beteiligt sind, kommt es nicht selten zu Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung von Testamenten, den Umgang mit Nachlassgegenständen oder die Aufteilung des Vermögens.

Konflikte entstehen oft in Erbengemeinschaften, bei der Auseinandersetzung des Nachlasses oder wenn unklare oder widersprüchliche Verfügungen von Todes wegen vorliegen. Auch Schenkungen zu Lebzeiten, Ausgleichsansprüche unter Abkömmlingen oder Fragen der Erbunwürdigkeit führen immer wieder zu Streit. In diesen Fällen ist rechtliche Unterstützung unverzichtbar, um sachgerechte Lösungen zu finden und unnötige Eskalationen zu vermeiden.

Ob Sie selbst erben, enterbt wurden oder Vermögen weitergeben möchten – wir beraten und vertreten Sie kompetent, vorausschauend und mit dem nötigen Blick für praktikable Ergebnisse.

Wir unterstützen Sie z. B. bei:

  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Gestaltung und Prüfung von Testamenten und Erbverträgen
  • Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen im Erbfall
  • Anfechtung von Verfügungen von Todes wegen
  • Erbscheinsverfahren
  • Klärung von Vor- und Nacherbschaft oder Vermächtnissen
  • Beratung zu lebzeitigen Übertragungen im Zusammenhang mit dem Erbrecht

Weitere Tätigkeitsfelder

Als Rechtsanwälte unterstützen wir Sie auch in den Bereichen:

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Aktuelle Entscheidungen


Beschäftigte von Berliner Unis haben Anspruch auf Hauptstadtzulage (15.01.2026)

Das Arbeitsgericht Berlin hat in zwei sogenannten Verbandsklage-Verfahren entschieden,
dass der Tarifvertrag über die Gewährung einer Hauptstadtzulage (TV Hauptstadtzulage) für
die Beschäftigten des Landes Berlin auch für die Beschäftigten der Humboldt-Universität und
der Freien Universität Anwendung findet.

(ArbG Berlin, Urteil vom 16.12.2025 - 22 Ca 4582/25 (HU) und 22 Ca 4812/25 (FU))


Trotz vorher erteiltem Erbschein hindern Einwände eines anderen Beteiligten in der Beschwerdeinstanz die Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (18.12.2025)

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat entschieden, dass auch nach vorangegangenem Erbscheinverfahren ein Europäisches Nachlasszeugnis nicht erteilt werden kann, sofern hiergegen von einem anderem Beteiligten Einwände erhoben werden.

(OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 03.12.2025 - 21 W 96/23)


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