Ob Patient, Arzt oder Heilpraktiker: In der Medizin folgt die private oder berufliche Absicherung eigenen Gesetzen.
Genau wie bei der Behandlung selbst finden sich die Entscheidungskriterien bei z. B. Haftungs- oder Berufsrechtskonflikten in mikroskopisch kleinen Details. Zahlreiche Bestimmungen, Vorschriften und Verordnungen machen dieses Rechtsgebiet so komplex. Und in Arzthaftungsprozessen müssen die medizinischen Gutachten nicht nur gelesen, sondern auch von allen Beteiligten richtig interpretiert werden. Wie schwer das sein kann, wissen Sie sicher aus der Praxis. Mediziner, Apotheker, Klinikvorstände oder Patienten brauchen deshalb im Streitfall verlässliche Fakten und sachliche Informationen. Und einen Fachanwalt für Medizinrecht.
Zum Beispiel bei:
- zivil- oder strafrechtlicher Arzthaftung
- Konflikten mit Krankenversicherungen
- Vertragsarzt-Angelegenheiten
- Honorareinzug
- Praxis- und Klinikgründung
- Vergütungsfragen der Heilberufe
- Berufsrechtsfragen
- Rechtsberatung für Apotheker, Heilpraktiker und Ärzte
Weitere Tätigkeitsfelder
Als Rechtsanwälte unterstützen wir Sie auch in den Bereichen:
Aktuelle Entscheidungen
Unzulässige Verwendung der Bezeichnung „Notar & Mediator“ (04.06.2025)
Die Verwendung der Bezeichnung „Notar & Mediator“ ist unzulässig, da er insofern den irreführenden Eindruck entstehen lässt, der Notar übe einen weiteren Beruf aus. Jeder Notar kann aber ohne weiteres als Mediator tätig sein. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
(BGH, Beschluss vom 11.07.2022 - NotZ(Brfg) 6/21)
Patient hat Testierfreiheit und darf seinem Hausarzt ein Grundstück versprechen (03.07.2025)
Der unter anderem für das Erbrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine Zuwendung von Todes wegen zugunsten des Hausarztes des Erblassers nicht deshalb unwirksam ist, weil sie gegen ein den Hausarzt treffendes berufsständisches Zuwendungsverbot verstößt.
(BGH, Urteil vom 02.07.2025 - IV ZR 93/24)