Rechtsstreit um sogenanntes „Kopftuchverbot“ in Nordrhein-Westfalen beigelegt (29.06.2015)
Die beteiligten Parteien im sogenannten „Kopftuchverbot“-Verfahren haben den Rechtstreit vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf beigelegt. Nachdem das Bundesverfassunsgericht aufgrund der Rechtsbeschwerde der Lehrerin entschieden hatte, dass ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen nicht mit der Verfassung vereinbar ist, hatte das Land erklärt, die Abmahnung gegen die Lehrerin nicht weiter aufrecht zu erhalten.(LAG Düsseldorf, Beschluss vom 01.06.2015 – 5 Sa 307/15)